Verpackungshinweise für AQUA ELECTRA Produkte
Hinweise zur Rücknahme von Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsgesetz und Informationen zu Rückgabemöglichkeiten für Endverbraucher.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, bestimmte Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen.
Welche Verpackungen zurückgenommen werden
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen und vergleichbare Verpackungen.
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist.
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
- Mehrwegverpackungen.
Rücknahme und Verwertung
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet. Dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher.
Rückgabemöglichkeiten für Endverbraucher
Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Produkt für Kinder unzugänglich aufbewahren.